AGB
Geschäftsbedingungen der Firma IK-Style, Irina Kammerzell
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals darauf verwiesen wird.
Gelieferte und gestellte Materialien
Gewährleistung
Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte des Auftragsgebers die Sache nachbessern oder Ersatz liefern. Solange der Verkäufer seiner Verpflichtung auf Behebung des Mangels nachkommt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Stornierung des Vertrages, sofern die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist. Sofern Fehler auf natürliche Eigenschaften der Materialien zurückzuführen sind, die der Auftraggeber schon bei der Übernahme hätte erkennen können, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung.
Haftung
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem, Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren und Materialien vor. ( Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Preise und Preisänderung
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, evtl. zusätzlichen Vertragsbedingungen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu gehören insbesondere die Leistungsbeschreibungen der VOB/C.
Wird eine darüber hinausgehende Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf besondere Vergütung nach den von ihm verwendeten Preisen für Stundenlöhne und Materialien. Der Auftragnehmer wird den Anspruch dem Auftraggeber vorher ankündigen. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Ausführungstermin, mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Auftragnehmers. Übersteigen die Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Ist eine Vergütung der Leistungen als Pauschalsumme vereinbart worden, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht sie jedoch so erheblich ab, das ein Festhalten an der vereinbarten Summe nicht zumutbar ist ( § 242 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren.
Schadenersatz bei Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber vor der Ausführung der Arbeiten vom Vertrag zurück oder verweigert die Annahme der Leistungen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Der Nachweis, dass ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist, braucht nicht erbracht zu werden. Dem Auftragnehmer bleibt jedoch vorbehalten, wahlweise einen höheren Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht es frei, in jedem Fall nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Zahlung
Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort zahlbar ohne Abzüge.Skontoabzüge bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Westerstede
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalten herbeigeführt wird.